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Wetterwarnungen Deutschland

Entwicklung der Wetter- und Warnlage in den nächsten 24 Stunden

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Warnlagebericht für Deutschland

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am Dienstag, 15.10.2024, 10:30 Uhr

Heute tagsüber teils freundlich, teils trüb. In der Nacht zum Mittwoch an der See und im Bergland windig, im Süden gebietsweise Nebel, im Osten örtlich Frost. Mittwoch an den Alpen und am Erzgebirge markante Böen aus Süd.

Entwicklung der Wetter- und Warnlage:

Eine über Süddeutschland liegende Luftmassengrenze trennt eine kühle Luftmasse im Norden von einer milden im Süden. Diese Front wird im Verlauf der kommenden Nacht als Warmfront mit etwas Niederschlag wieder nordwärts in den Westen Deutschlands geführt. Rückseitig fließt eine sehr warme Luftmasse ein.

WIND/STURM:

In der Nacht zum Mittwoch auf den Nordseeinseln, der Schleswig-Holsteinischen Ostseeküste sowie im höheren Bergland steife bis stürmische Böen bis 70 km/h (Bft 7-8), auf den Alpengipfeln Sturmböen (Bft 9) aus Südost.

Am Mittwoch am Alpenrand einsetzender Föhn. Auf exponierten Berglagen markante Böen (Bft 8 bis 9) aus Süd, zeitweise stark böig (Bft 7) in prädestinierte Täler durchgreifend. Am Erzgebirge einsetzender Böhmischer Wind mit markanten Böen (Bft 8 bis 9) aus Südost, zeitweise stark böig (Bft 7) bis ins Erzgebirgsvorland ausgreifend. Auf dem Brocken, über der Kieler Bucht und Deutschen Bucht Böen Bft 7 bis 8 aus Südost, über der Kieler Bucht auch Sturmböen Bft 9 aus Südost nicht ausgeschlossen.

NEBEL:

Heute Vormittag abgesehen vom Nordosten gebietsweise dichter Nebel, teils mit Sichtweiten unter 150 m. Zögernd auflösend. In der Nacht zum Mittwoch vor allem in der Südwesthälfte erneut dichter Nebel mit Sichtweiten von unter 150 m.

FROST: In der Nacht zum Mittwoch nur noch im Osten vereinzelt leichter Frost bis -1 Grad und verbreitet leichter Frost in Bodennähe bis -3 Grad.

Nächste Aktualisierung: spätestens Dienstag, 15.10.2024, 21:00 Uhr

Deutscher Wetterdienst, VBZ Offenbach / Dipl.-Met. Helge Tuschy


Richtig versichert bei Umweltschäden

Bild von WikiImages via Pixabay
Statistiken und Studien zeigen: In den letzten Jahren haben Extremwetterereignisse und Schäden durch diese kontinuierlich zugenommen. Dabei sind viele kleinere und auch größere Hagel- oder Sturmschäden nicht einmal in die Berechnungen eingeflossen. Doch auch hier erreichen die Schadenssummen häufig schon einige Tausend Euro. Kommt es zum Beispiel zu einer Überschwemmung, ist sogar die Existenz bedroht, wenn Hab und Gut verloren gehen. Vor solchen Umweltschäden gibt es kaum einen Schutz. Dafür schützen jedoch einige Versicherungen vor den finanziellen Folgen.

Der Weg zur passenden Versicherung

In den 80er-Jahren verzeichneten Gebäudeversicherer noch durchschnittliche Sturmschäden im Wert von etwa 500 Euro. Im letzten Jahrzehnt waren es bereits um die 1000 Euro und 2021 kostete ein durchschnittlicher Schaden durch Hagel oder Sturm sogar 2151 Euro. "Die jährliche Versicherungsprämie für einen adäquaten Schutz des materiellen Schadens kostet dagegen deutlich weniger und der deckt sogar noch vielfach größere Schäden bis zum Totalverlust eines Gebäudes ab, wissen erfahrene Versicherungsmakler. "Wer sich richtig versichert, nimmt die nächste Unwetterwarnung viel gelassener auf.", weiß Versicherungsexperte Ferdinand Steiner von der FinanzSchneiderei

Von ihnen erhalten Sie nicht nur die Angebote einer Versicherungsgesellschaft, sondern einen Marktüberblick zu den besten Tarifen für alle Versicherungsarten. Bei Beitragshöhe oder Versicherungsleistungen gibt es vielfach große Unterschiede zwischen den Versicherern. Nach einer Analyse des persönlichen Bedarfs suchen Makler für Sie hier nach optimal passenden Versicherungsangeboten. So erhalten Sie für sich, Ihre Familie oder Ihr Eigentum ebenso guten, umfangreichen wie bezahlbaren Schutz mit den wichtigsten Versicherungen. Für eine Immobilie gehört die Wohngebäudeversicherung unbedingt dazu.

Wohngebäudeversicherung zum Schutz vor Umweltschäden

In einem guten Wetterlexikon finden Sie detaillierte Erläuterungen zu den Umwelt- oder Wetterereignissen, die Ihnen und Ihrer Immobilie zustoßen können. Die meisten davon sind mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert: Sturm und Hagel oder auch Blitzschlag. Dazu übernimmt diese Versicherung weitere Schäden durch

• Explosion oder Implosion • Feuer • Leitungswasser oder • Überspannung.

Ein Versicherungsmakler wird Sie ebenfalls darauf hinweisen: Manchmal kommt es nicht nur zu einem Teil-, sondern zu einem Totalschaden. Die Versicherungssumme sollte deshalb immer den gesamten Immobilienwert abdecken und zum gleitenden Neuwert vereinbart werden. Durch diese Tarifgestaltung steigt die Versicherungsprämie zwar jährlich um ein paar Prozentpunkte, aber Sie haben stets die Gewissheit, dass Sie bei einem Komplettverlust eine gleichwertige neue Immobilie erhalten. Bei immer weiter steigenden Baukosten schützt die Neuwertklausel gegenüber einer fixen Versicherungssumme vor einer kontinuierlich wachsenden Unterversicherung. Bestimmte Umweltschäden sind jedoch nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

Elementarschutz

Wenn Sie aktuelle Wetter- und Unwetterwarnungen verfolgen, erhalten Sie rechtzeitig Informationen zu Ereignissen wie Starkregen und der Gefahr von Überschwemmungen. Die Schäden in Folge solcher Extremwetterereignisse sollten immer mit einem Versicherungsschutz abgesichert sein. Diesen sogenannten Elementarschutz gibt es als Erweiterung der Wohngebäudeversicherung oder als separate Elementarschutzversicherung.

Hausratversicherung

Die Bezeichnung Wohngebäudeversicherung deutet es bereits an: Der Versicherungsschutz umfasst hier nur Objektschäden. Gleiches gilt für den Elementarschutz. Alles, was Sie an Einrichtung und Möbeln, Elektronik und weiteren Wertgegenständen im Gebäude haben, ist dadurch nicht versichert. Hier kommen nach einem Schaden jedoch ebenfalls schnell Neubeschaffungskosten im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich zusammen – erneut Beträge, die wohl nur wenige durch Erspartes leicht und schnell aufbringen können. Eine Hausratversicherung springt jetzt ein und übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung und eine neue Einrichtung. Mit einer passenden Versicherungssumme gehört auch diese Police deswegen unbedingt zur Versicherungsgrundausstattung – nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieterinnen und Mieter. Dabei wird für alle zusätzlich Schaden durch Einbruch oder Vandalismus mitversichert.

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