Wetterwarnungen Deutschland
Entwicklung der Wetter- und Warnlage in den nächsten 24 Stunden
Bitte klicken Sie auf das Bundesland, um sich genauere Informationen anzeigen zu lassen.
Warnstufen
-
- Wetterwarnung
- Markantes Wetter
- Unwetterwarnung
- Extremes Unwetter
-
- UV/Hitzewarnung
- Extreme Hitze
- keine Warnung
- Vorabinformation Unwetter
Liegen für eine Kategorie mehrere Warnungen vor, wird die Warnung mit der höchsten Warnstufe angezeigt. Bitte klicken Sie auf das Bundesland, um sich genauere Informationen anzeigen zu lassen.
Baden-Württemberg
| FROST |
| GLÄTTE |
Bayern
| NEBEL |
| FROST |
| GLÄTTE |
Brandenburg / Berlin
| FROST |
Hessen
| FROST |
| GLÄTTE |
Mecklenburg-Vorpommern
| Zurzeit keine Warnung. |
Niedersachsen / Bremen
| WINDBÖEN |
Nordrhein-Westfalen
| Zurzeit keine Warnung. |
Rheinland-Pfalz / Saarland
| Zurzeit keine Warnung. |
Sachsen
| FROST |
| GLÄTTE |
Sachsen-Anhalt
| STURMBÖEN |
Schleswig-Holstein / Hamburg
| WINDBÖEN |
Thüringen
| WINDBÖEN |
| FROST |
| GLÄTTE |
Warnlagebericht für Deutschland
ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am Donnerstag, 27.11.2025, 10:30 Uhr
An der Nordsee, später auch an der Ostsee Windböen, exponiert einzelne Sturmböen. In der Nacht auf Freitag von den zentralen Mittelgebirgen bis nach Mittelfranken Glatteisgefahr.
Entwicklung der Wetter- und Warnlage:
Im Tagesverlauf greift der Ausläufer eines Sturmtiefs mit Kern südlich von Island mit milderer Luft von Nordwesten auf Deutschland über. Im Süden hält sich noch Hochdruckeinfluss.
GLÄTTE/GLATTEIS:
In der Nacht zum Freitag im zentralen Mittelgebirgsraum örtlich Glatteis durch gefrierenden Regen nicht ausgeschlossen. In der zweiten Nachthälfte bis nach Mittelfranken und zur Fränkischen Alb ausgreifend regional Gefahr von gefrierendem Regen mit Glatteisbildung. Im Süden und Südosten auch örtlich Glätte durch Reif oder in Verbindung mit Nebelbildung durch überfrierende Nässe.
Im Verlauf des Freitagvormittags nachlassende Glättegefahr.
FROST:
Tagsüber im höheren Bergland teils Dauerfrost.
In der Nacht zum Freitag im Süden und Südosten sowie allgemein im höheren Bergland leichter, im Bayerischen Wald und südlich der Donau auch mäßiger Frost. An den Alpen lokal strenger Frost um -10 Grad.
NEBEL:
In der Nacht zum Freitag im Süden gebietsweise Nebel, teils mit Sichtweiten unter 150 m.
WIND:
Zunächst an der Nordsee, später auch an der Ostsee Windböen (Bft 7, bis 60 km/h). Nachmittags an der Nordsee teils stürmisch (Bft 8, bis 70 km/h), auflandig an exponierten Lagen Sturmböen (Bft 9, um 80 km/h). In der Nacht auf Freitag anhaltende Windböen, aber vorübergehend abnehmendes Sturmpotential.
Auf dem Brocken ab dem Abend bis in den Freitag anhaltend Sturmböen aus Südwest.
Nächste Aktualisierung: spätestens Donnerstag, 27.11.2025, 21:00 Uhr
Deutscher Wetterdienst, VBZ Offenbach / Dipl.-Met. Marcus Beyer
In den 80er-Jahren verzeichneten Gebäudeversicherer noch durchschnittliche Sturmschäden im Wert von etwa 500 Euro. Im letzten Jahrzehnt waren es bereits um die 1000 Euro und 2021 kostete ein durchschnittlicher Schaden durch Hagel oder Sturm sogar 2151 Euro. "Die jährliche Versicherungsprämie für einen adäquaten Schutz des materiellen Schadens kostet dagegen deutlich weniger und der deckt sogar noch vielfach größere Schäden bis zum Totalverlust eines Gebäudes ab, wissen erfahrene Versicherungsmakler. "Wer sich richtig versichert, nimmt die nächste Unwetterwarnung viel gelassener auf.", weiß Versicherungsexperte Ferdinand Steiner von der FinanzSchneiderei.
Von ihnen erhalten Sie nicht nur die Angebote einer Versicherungsgesellschaft, sondern einen Marktüberblick zu den besten Tarifen für alle Versicherungsarten. Bei Beitragshöhe oder Versicherungsleistungen gibt es vielfach große Unterschiede zwischen den Versicherern. Nach einer Analyse des persönlichen Bedarfs suchen Makler für Sie hier nach optimal passenden Versicherungsangeboten. So erhalten Sie für sich, Ihre Familie oder Ihr Eigentum ebenso guten, umfangreichen wie bezahlbaren Schutz mit den wichtigsten Versicherungen. Für eine Immobilie gehört die Wohngebäudeversicherung unbedingt dazu.
In einem guten Wetterlexikon finden Sie detaillierte Erläuterungen zu den Umwelt- oder Wetterereignissen, die Ihnen und Ihrer Immobilie zustoßen können. Die meisten davon sind mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert: Sturm und Hagel oder auch Blitzschlag. Dazu übernimmt diese Versicherung weitere Schäden durch
• Explosion oder Implosion • Feuer • Leitungswasser oder • Überspannung.Ein Versicherungsmakler wird Sie ebenfalls darauf hinweisen: Manchmal kommt es nicht nur zu einem Teil-, sondern zu einem Totalschaden. Die Versicherungssumme sollte deshalb immer den gesamten Immobilienwert abdecken und zum gleitenden Neuwert vereinbart werden. Durch diese Tarifgestaltung steigt die Versicherungsprämie zwar jährlich um ein paar Prozentpunkte, aber Sie haben stets die Gewissheit, dass Sie bei einem Komplettverlust eine gleichwertige neue Immobilie erhalten. Bei immer weiter steigenden Baukosten schützt die Neuwertklausel gegenüber einer fixen Versicherungssumme vor einer kontinuierlich wachsenden Unterversicherung. Bestimmte Umweltschäden sind jedoch nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.
Wenn Sie aktuelle Wetter- und Unwetterwarnungen verfolgen, erhalten Sie rechtzeitig Informationen zu Ereignissen wie Starkregen und der Gefahr von Überschwemmungen. Die Schäden in Folge solcher Extremwetterereignisse sollten immer mit einem Versicherungsschutz abgesichert sein. Diesen sogenannten Elementarschutz gibt es als Erweiterung der Wohngebäudeversicherung oder als separate Elementarschutzversicherung.
Die Bezeichnung Wohngebäudeversicherung deutet es bereits an: Der Versicherungsschutz umfasst hier nur Objektschäden. Gleiches gilt für den Elementarschutz. Alles, was Sie an Einrichtung und Möbeln, Elektronik und weiteren Wertgegenständen im Gebäude haben, ist dadurch nicht versichert. Hier kommen nach einem Schaden jedoch ebenfalls schnell Neubeschaffungskosten im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich zusammen – erneut Beträge, die wohl nur wenige durch Erspartes leicht und schnell aufbringen können. Eine Hausratversicherung springt jetzt ein und übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung und eine neue Einrichtung. Mit einer passenden Versicherungssumme gehört auch diese Police deswegen unbedingt zur Versicherungsgrundausstattung – nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieterinnen und Mieter. Dabei wird für alle zusätzlich Schaden durch Einbruch oder Vandalismus mitversichert.






