Anzeige

Wetterwarnungen Deutschland

Entwicklung der Wetter- und Warnlage in den nächsten 24 Stunden

Bitte klicken Sie auf das Bundesland, um sich genauere Informationen anzeigen zu lassen.

Schleswig-Holstein / Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen / Bremen Brandenburg / Berlin Sachsen-Anhalt Nordrhein-Westfalen Hessen Thüringen Sachsen Rheinland-Pfalz / Saarland Baden-Württemberg Bayern

Warnstufen

    • Wetterwarnung
    • Markantes Wetter
    • Unwetterwarnung
    • Extremes Unwetter
    • UV/Hitzewarnung
    • Extreme Hitze
    • keine Warnung
    • Vorabinformation Unwetter

Liegen für eine Kategorie mehrere Warnungen vor, wird die Warnung mit der höchsten Warnstufe angezeigt. Bitte klicken Sie auf das Bundesland, um sich genauere Informationen anzeigen zu lassen.

Bundesland Wind Frost Glätte Schneefall
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg / Berlin
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen / Bremen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz / Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein / Hamburg
Thüringen

Baden-Württemberg

FROST
GLÄTTE

Bayern

STURMBÖEN
FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Brandenburg / Berlin

FROST
GLÄTTE

Hessen

FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Mecklenburg-Vorpommern

FROST
GLÄTTE

Niedersachsen / Bremen

WINDBÖEN
FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Nordrhein-Westfalen

FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Rheinland-Pfalz / Saarland

FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Sachsen

FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Sachsen-Anhalt

FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Schleswig-Holstein / Hamburg

WINDBÖEN
FROST
GLÄTTE

Thüringen

FROST
GLÄTTE
SCHNEEFALL

Warnlagebericht für Deutschland

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst

Von Nordwesten bis in den Süden gebietsweise Schnee, örtlich gefrierender Sprühregen mit Glatteis. Im Osten lokal Glatteis durch gefrierenden Sprühregen. Auch sonst bis in den Mittwochvormittag hinein Frost/Glätte.

Entwicklung der Wetter- und Warnlage für die nächsten 24 Stunden bis Mittwoch, 28.01.2026, 21:00 Uhr:

Während sich im Nordosten und Osten kalte Festlandsluft hält, gelangt in den Westen und Süden mit Tiefausläufern feuchte und etwas mildere Luft.

GLÄTTE/GLATTEIS/SCHNEE:

Im Westen und Südwesten sowie in Teilen der Mitte Niederschläge. Dabei vorübergehend gefrierender Regen mit Glatteisgefahr. Zudem vielerorts Glätte durch gefrierende Nässe. Im Osten vereinzelt gefrierender Sprühregen mit lokalem Glatteis nicht ausgeschlossen.

Tagsüber abnehmende Glatteisgefahr. Nur stellenweise noch Glätte oder Glatteis durch gefrierende Nässe oder gefrierenden Sprühregen.

In der Nacht zum Donnerstag Glätte durch Neuschnee, vereinzelt auch durch gefrierenden Sprühregen oder überfrorene Nässe.

SCHNEE:

Bis in den Tag hinein in einem Streifen vom Emsland über Ostwestfalen. Nordhessen und Thüringen bis nach Oberfranken und dem Vogtland Schneefälle. Dabei meist 1 bis 5, in Staulagen bis 10 cm in 12 bis 18 Stunden.

Darüber hinaus vom südwestdeutschen Bergland aufkommend etwas Schneefall. Abgesehen von tieferen Lagen sowie dem äußersten Westen meist bis in die Niederungen als Schnee. In der Nacht zum Donnerstag wahrscheinlich bis auf den zentralen Mittelgebirgsraum ausgreifend. 24-stündige Neuschneemengen bis 10, in Staulagen der zentralen Mittelgebirge, dem Schwarzwald und dem Allgäu 15 bis 20 cm Neuschnee.

FROST:

Bis in den Vormittag hinein abgesehen vom Westen, Südwesten, Teilen Süddeutschlands und den Küsten meist leichter Frost zwischen 0 und -5 Grad. Tagsüber in der Nordosthälfte teils leichter Dauerfrost um -1 Grad.

In der Nacht zum Donnerstag abgesehen vom Oberrheingraben und dem äußersten Westen und Südwesten erneut verbreitet leichter Frost zwischen 0 und -5 Grad, im zentralen und östlichen Mittelgebirgsraum sowie an den Alpen gebietsweise bis -8 Grad.

WIND/STURM In den Hochlagen der Alpen mitunter stürmisch auffrischender Wind mit (schweren) Sturmböen zwischen 75 und 100 km/h (Bft 9-10) aus südlichen Richtungen. Ansonsten bis in die Nacht zum Donnerstag hinein an einigen Küstenabschnitten frischer Ost-Südostwind bis 60 km/h (Bft 7), exponiert bis 70 km/h (Bft 8).

Nächste Aktualisierung: spätestens Mittwoch, 28.01.2026, 05:00 Uhr

Deutscher Wetterdienst, VBZ Offenbach / Dipl.-Met. Thomas Schumann


Richtig versichert bei Umweltschäden

Bild von WikiImages via Pixabay
Statistiken und Studien zeigen: In den letzten Jahren haben Extremwetterereignisse und Schäden durch diese kontinuierlich zugenommen. Dabei sind viele kleinere und auch größere Hagel- oder Sturmschäden nicht einmal in die Berechnungen eingeflossen. Doch auch hier erreichen die Schadenssummen häufig schon einige Tausend Euro. Kommt es zum Beispiel zu einer Überschwemmung, ist sogar die Existenz bedroht, wenn Hab und Gut verloren gehen. Vor solchen Umweltschäden gibt es kaum einen Schutz. Dafür schützen jedoch einige Versicherungen vor den finanziellen Folgen.

Der Weg zur passenden Versicherung

In den 80er-Jahren verzeichneten Gebäudeversicherer noch durchschnittliche Sturmschäden im Wert von etwa 500 Euro. Im letzten Jahrzehnt waren es bereits um die 1000 Euro und 2021 kostete ein durchschnittlicher Schaden durch Hagel oder Sturm sogar 2151 Euro. "Die jährliche Versicherungsprämie für einen adäquaten Schutz des materiellen Schadens kostet dagegen deutlich weniger und der deckt sogar noch vielfach größere Schäden bis zum Totalverlust eines Gebäudes ab, wissen erfahrene Versicherungsmakler. "Wer sich richtig versichert, nimmt die nächste Unwetterwarnung viel gelassener auf.", weiß Versicherungsexperte Ferdinand Steiner von der FinanzSchneiderei

Von ihnen erhalten Sie nicht nur die Angebote einer Versicherungsgesellschaft, sondern einen Marktüberblick zu den besten Tarifen für alle Versicherungsarten. Bei Beitragshöhe oder Versicherungsleistungen gibt es vielfach große Unterschiede zwischen den Versicherern. Nach einer Analyse des persönlichen Bedarfs suchen Makler für Sie hier nach optimal passenden Versicherungsangeboten. So erhalten Sie für sich, Ihre Familie oder Ihr Eigentum ebenso guten, umfangreichen wie bezahlbaren Schutz mit den wichtigsten Versicherungen. Für eine Immobilie gehört die Wohngebäudeversicherung unbedingt dazu.

Wohngebäudeversicherung zum Schutz vor Umweltschäden

In einem guten Wetterlexikon finden Sie detaillierte Erläuterungen zu den Umwelt- oder Wetterereignissen, die Ihnen und Ihrer Immobilie zustoßen können. Die meisten davon sind mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert: Sturm und Hagel oder auch Blitzschlag. Dazu übernimmt diese Versicherung weitere Schäden durch

• Explosion oder Implosion • Feuer • Leitungswasser oder • Überspannung.

Ein Versicherungsmakler wird Sie ebenfalls darauf hinweisen: Manchmal kommt es nicht nur zu einem Teil-, sondern zu einem Totalschaden. Die Versicherungssumme sollte deshalb immer den gesamten Immobilienwert abdecken und zum gleitenden Neuwert vereinbart werden. Durch diese Tarifgestaltung steigt die Versicherungsprämie zwar jährlich um ein paar Prozentpunkte, aber Sie haben stets die Gewissheit, dass Sie bei einem Komplettverlust eine gleichwertige neue Immobilie erhalten. Bei immer weiter steigenden Baukosten schützt die Neuwertklausel gegenüber einer fixen Versicherungssumme vor einer kontinuierlich wachsenden Unterversicherung. Bestimmte Umweltschäden sind jedoch nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

Elementarschutz

Wenn Sie aktuelle Wetter- und Unwetterwarnungen verfolgen, erhalten Sie rechtzeitig Informationen zu Ereignissen wie Starkregen und der Gefahr von Überschwemmungen. Die Schäden in Folge solcher Extremwetterereignisse sollten immer mit einem Versicherungsschutz abgesichert sein. Diesen sogenannten Elementarschutz gibt es als Erweiterung der Wohngebäudeversicherung oder als separate Elementarschutzversicherung.

Hausratversicherung

Die Bezeichnung Wohngebäudeversicherung deutet es bereits an: Der Versicherungsschutz umfasst hier nur Objektschäden. Gleiches gilt für den Elementarschutz. Alles, was Sie an Einrichtung und Möbeln, Elektronik und weiteren Wertgegenständen im Gebäude haben, ist dadurch nicht versichert. Hier kommen nach einem Schaden jedoch ebenfalls schnell Neubeschaffungskosten im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich zusammen – erneut Beträge, die wohl nur wenige durch Erspartes leicht und schnell aufbringen können. Eine Hausratversicherung springt jetzt ein und übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung und eine neue Einrichtung. Mit einer passenden Versicherungssumme gehört auch diese Police deswegen unbedingt zur Versicherungsgrundausstattung – nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieterinnen und Mieter. Dabei wird für alle zusätzlich Schaden durch Einbruch oder Vandalismus mitversichert.

Nach oben

Nach oben

©WetterKontor GmbH. Alle Rechte vorbehalten.